Das Strafrecht ist eine Schutz- und Friedensordnung, welche auf der sozialethischen Werteordnung unserer Verfassung beruht. Das Strafrecht hat zur Aufgabe, die grundlegenden Werte des Gemeinschaftslebens zu sichern, den Rechtsfrieden im Rahmen der sozialen Ordnung zu gewähren und das Recht gegenüber dem Unrecht mittels strafrechtlichen Sanktionensystems durchzusetzen. mehr erfahren
Das Arbeitsrecht befasst sich mit der unselbstständigen, abhängigen Arbeit als Grundtatbestand. Zu unterscheiden sind die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Individualarbeitsrecht sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorgangen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberschaft im Kollektivarbeitsrecht.
Das Privatversicherungsrecht befasst sich vom Gegenstand her mit Versicherungsunternehmen und regelt deren Rechtsbeziehungen zum Versicherungsnehmer hinsichtlich des Versicherungsvertrags. Zudem beschäftigt sich das Versicherungsrecht mit der Versicherungsaufsicht und dem Bereich der Versicherungsvermittlung.
Das Insolvenzrecht regelt als Teil des Wirtschaftsrechts die Grenze, bis zu der die Wirtschaft bereit ist, einem Schuldner die Teilnahme am wirtschaftlichen Geschehen zu ermöglichen und konkretisiert dies mit den Insolvenzgründen (drohende) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Sanierungs- bzw. Schuldnerberatung bezeichnet die juristische und zum Teil betriebswirtschaftliche Hilfestellung für Verbraucher bzw. Unternehmen in der finanziellen Krise mit dem Ziel der wirtschaftlichen Gesundung durch Maßnahmen wie u.a. der vergleichsweisen Einigung mit der Gläubigergemeinschaft.
Das Sozialrecht soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit beitragen, ein menschenwürdiges Dasein sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen schaffen, die Familie schützen und fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abwenden oder ausgleichen.
Das Recht der Wirtschaft ist die interdisziplinäre Verzahnung mehrerer Rechtsgebiete mit betriebswirtschaftlichen Denkweisen. Umfasst werden vom Wirtschaftsrecht sämtliche Regelungen, betreffend unternehmerischer Strukturen.
Die Kanzlei Hunold vertritt engagiert auch Ihre Mandanten gerne in Untervollmacht bzw. Terminsvollmacht.